Das im Grundgesetz verankerte Postulat der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist zentraler Leitgedanke der Raumentwicklung und des Ausgleichs zwischen Stadt und Land. Er schließt die Debatten über Gerechtigkeit und Werte ein und muss zwingend von allen Projekten der Fördermaßnahme mitgedacht werden.
Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land muss auf einen „Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte“ (§2 Abs. 2 ROG) nicht nur zwischen sondern auch innerhalb von Regionen hinwirken – u.a. im Rahmen von Ausgleichsmechanismen. Dabei muss die strategische Zielsetzung nicht abstrakt bleiben, sondern im Kontext konkreter Maßnahmen zielführend diskutiert werden.
Stadt-Land-Beziehungen sind kein Nullsummenspiel - sie lassen sich erfolgreich gestalten, wenn alle Beteiligten plausibel einen Nutzen daraus ziehen. Das Credo muss immer lauten: Gemeinsam stärker, nachhaltiger, innovativer, effektiver und sozialer. Dies kann gerade bei spezifischen, komplexen Fragestellungen leicht ins Hintertreffen geraten. Geeignete Bewertungskriterien für das Maß der Gleichwertigkeit sowie für gerechtes und verträgliches, nachhaltiges Wachstum sind zu vereinbaren.