Neue BMBF Bekanntmachung zur Künstlichen Intelligenz in der Praxis

Neue BMBF Bekanntmachung zur Künstlichen Intelligenz in der Praxis

Mit der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“ wird das BMBF Vorhaben fördern, die den Transfer von innovativen Forschungsergebnissen aus dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) in die Praxis zum Ziel haben. Mit der Förderung von Verbundprojekten sollen insbesondere die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt und so zum Vorteil beider Seiten intensiviert werden um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.

Als „Gegenstand der Förderung“ wird die prototypische, softwaregetriebene Umsetzung von aktuellen Forschungsergebnissen aus dem Bereich der KI in der Praxis genannt. Die Lösungen sollen primär bezogen sein auf Produktions- und Distributionsprozesse oder innovative Dienstleistungen, nicht dagegen auf rein innerbetriebliche Optimierungsaspekte. Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein. Sie sollen auch derart gestaltet werden, dass sie die am Prozess beteiligten Personen unterstützen und deren Entscheidungskompetenz fördern bzw. erhöhen.

Prioritäre Zielgruppe der Bekanntmachung sind KMU, die bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Methoden und -Werkzeugen durch Partner aus der Wissenschaft unterstützt werden sollen. Hierbei sind interdisziplinäre Kooperationen in der Wissenschaft zwischen der Informatik und anderen Disziplinen ausdrücklich erwünscht, um ganzheitliche Lösungsansätze zu ermöglichen und umzusetzen.

In der Fördermaßnahme werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) gefördert, die aktuelle Forschungsergebnisse in die Praxis transferieren und die Bezüge zu einem oder mehreren der folgenden Themen aufweisen:

  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • digitale Assistenten, Computerlinguistik und automatisierte kontextbezogene Informationsaufbereitung;
  • effiziente und robuste Algorithmen zum Problemlösen bzw. zur Entscheidungsfindung

und die in einer oder mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden sollen:

  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
  • Logistik & Mobilität;
  • Produktionstechnologien & Prozesssteuerung;
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen.

Vorhaben mit Fokus auf andere Themen oder Anwendungsdomänen sind in begründeten Ausnahmen möglich.

Weitere Details zur Bekanntmachung finden Sie im Bundesanzeiger vom 4.4.2019 hier.

Das Thema KI spielt in der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus keine explizite Rolle. Tangentialpunkte gibt es jedoch vielfältig – nicht zuletzt im Querschnittsthema Digitalisierung. Mit seinem Themenspektrum ermöglicht die aktuelle Bekanntmachung auch Innovationen für die nachhaltige Ausgestaltung von Stadt-Umland- und Stadt-Land-Beziehungen zu adressieren, etwa in den Bereichen regionaler Produktion und Prozesssteuerung, regional verknüpfter Mobilität und der Integration von regional nachhaltigen Energie-, Ökologie- und Umweltschutzansätzen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 3. Juni 2019 zunächst Projektskizzen im Umfang von maximal zehn DIN-A4-Seiten in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Detaillierte Informationen zur Bekanntmachung finden Sie auch auf den Seiten des BMBF: sowie Hintergrundinformationen zum Querschnittsthema Digitalisierung in der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus hier.

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