Lemke begrüßt EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur
Die EU-Kommission hat heute den Entwurf einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) veröffentlicht. Dieser enthält Vorschläge für neue, rechtsverbindliche Ziele unter anderem zur Renaturierung von Meeren, Flüssen und Wäldern, von Ökosystemen in der Stadt und in der Agrarlandschaft und zum Schutz von Bestäubern. Die Ziele werden EU-weit gelten. Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Bundesumweltministerin Lemke: "Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen und der Verlust von Bestäubern zeigen: Es reicht längst nicht aus, einzelne Arten zu schützen. Wir müssen ganze Ökosysteme renaturieren, denn aktuell sind Moore, Wälder, Flüsse und Meere vielerorts in einem schlechten Zustand. Eine gesunde und vielfältige Natur hilft uns gleichzeitig im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen und gegen das Artenaussterben. Die von der EU-Kommission vorgelegte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie kann die EU zum Vorreiter werden. Das ist ein wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz im Dezember 2022."
Das Nature Restoration Law der EU verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick. So soll Flüssen mehr Raum gegeben, Forste in naturnahe Wälder umgebaut, Moore wiedervernässt und Böden wiederhergestellt werden. Zur Wiederherstellung gehört auch, Meeresökosysteme wie Seegraswiesen, Algenwälder und Salzwiesen zu ermöglichen und in der Stadt neue Bäume zu pflanzen und urbane Grünflächen anzulegen. Der Verordnungsentwurf enthält zum Beispiel das Ziel, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Seefläche der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergriffen wurden. EU-weit soll es bis dahin wieder 25.000 km frei fließende Flüsse geben.
Die Wiederherstellung der Natur ist neben den Schutzgebietszielen eines der Kernanliegen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. In den kommenden Monaten werden der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament über den Legislativvorschlag der EU-Kommission verhandeln.
In Deutschland wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele zur Wiederherstellung der Natur leisten.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV