Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ fördert 2 neue Großforschungszentren

Symbolbild Forschung Stadt Region
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Quelle: BMBF (gekürzt)

 

Bekanntmachung

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, Bundesanzeiger vom 08.01.2021

Vom 18. Dezember 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1  Förderziel und Zuwendungszweck

Am 14. August 2020 ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) in Kraft getreten. Dieses sieht in § 17 Nummer 29 die „Gründung je eines neuen institutionell geförderten Großforschungszentrums nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier auf Grundlage eines Wettbewerbsverfahrens“ vor (zur Definition der genannten Regionen vgl. § 2 des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen).

Ziel der Förderung von Vorhaben im Rahmen der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ ist es, zwei neue Großforschungszentren mit internationaler Strahlkraft zu gründen, die herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt anziehen, welche mit exzellenter Forschung an der Lösung der großen gesellschaft­lichen Herausforderungen mitwirken. Die Forschungszentren sollen durch ihre strukturelle und thematische Ausrichtung zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland beitragen und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beitragen. Mit der Gründung der neuen Großforschungszentren sollen der Strukturwandel in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier zukunftsgerichtet gestaltet werden und insbesondere das wirtschaft­liche Wachstum und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Der Fokus der neuen Forschungszentren soll daher in besonderem Maße auf dem Transfer und der Förderung des Innovationsgeschehens in der Region, in Deutschland und in Europa liegen. Dabei sollen neue zukunftsgerichtete Modelle der strukturellen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft umgesetzt werden.

Um dieses Förderziel zu erreichen, fördert das BMBF1 a) die Entwicklung und Ausarbeitung von Konzepten zur Ausgestaltung der beiden neuen Forschungszentren, und b) die für die Gründung notwendigen vorbereitenden Maßnahmen und den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten. Den Rahmen hierfür bildet die Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“, mit der herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im In- und Ausland aufgefordert werden, innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungszentren einzureichen. Aus den eingereichten Konzeptskizzen werden in einem wettbewerblichen Verfahren und auf Grundlage einer externen, wissenschaftlichen Begutachtung die aussichtsreichsten Konzepte zur Gründung ausgewählt. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden insbesondere die thematische Ausrichtung der Forschungszentren und deren Standorte innerhalb der beiden vorgegebenen Regionen festgelegt.

Die Förderung gliedert sich dabei in zwei aufeinander aufbauende Abschnitte:

a) Förderphase I − Konzeptionsphase:

Im ersten Schritt reichen exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler innovative Ideen für die Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen in Form von Konzeptskizzen ein. Aus diesen Konzeptskizzen werden auf Grundlage der Empfehlung einer mit hochrangigen Expertinnen und Experten besetzten Perspektivkommission etwa drei pro vorgegebener Region ausgewählt, die eine kurzfristige Förderung (Dauer: etwa sechs Monate) in Höhe von bis zu 500 000 Euro zur weiteren Ausarbeitung zu einem begutachtungsfähigen Konzept erhalten.

b) Förderphase II – Aufbauphase:

Aus den ausgearbeiteten Konzepten werden im zweiten Schritt auf Grundlage eines externen Begutachtungsprozesses die Konzepte zur Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen ausgewählt. Zur Vorbereitung der Gründung erhalten die erfolgreichen Konzepte eine dreijährige Projektförderung (mit der Option auf eine einmalige Verlängerung). Diese dient dem Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten und der Kompetenzen im administrativen Bereich.

Die Maßnahme soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden.

Mit dem Gründungszeitpunkt ist gemäß Gesetzestext eine Überführung in die institutionelle Förderung vorgesehen. Zur Begleitung dieses Prozesses ist nach Ende der Aufbauphase eine erneute Begutachtung geplant. In Abhängigkeit vom wissenschaftlichen Erfolg ist langfristig eine finanzielle Ausstattung der Einrichtungen mit einem jährlichen Budget von voraussichtlich bis zu 170 Mio. Euro pro Einrichtung vorgesehen.

Gemäß der Vorgabe des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen „nach Helmholtz oder vergleichbaren Bedingungen“ werden ab dem Gründungszeitpunkt eine dauerhafte Finanzierung der beiden neuen Forschungseinrichtungen durch den Bund und durch das Sitzland, sowie vergleichbare Rahmenbedingungen mit den Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft angestrebt. Ob eine Aufnahme in eine der bestehenden Wissenschaftsorganisationen angestrebt wird, wird von den Zuwendungsgebern nach Auswahl der Konzepte zur Gründung und auf Grundlage der thematischen und strukturellen Ausrichtung der Vorhaben entschieden.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Die neuen Großforschungszentren werden gefördert, um zu einer langfristigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationsstandorts Deutschland und durch eine enge Vernetzung mit regionalen Hochschulen und Unternehmen und einen Schwerpunkt im Bereich Transfer wesentlich zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Standorte beizutragen. Die neuen Großforschungseinrichtungen werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt (zu den Stufen des Bewerbungs- und Antragverfahrens siehe die Abschnitte 7.2 und 7.3).

2.1 Arbeiten der Konzeptentwicklungsphase

Das BMBF fördert im Rahmen der Förderrichtlinie zunächst etwa sechs sechsmonatige Projekte (etwa drei pro geplantem Forschungszentrum) mit bis zu 500 000 Euro, die der Ausarbeitung von Konzeptideen zu begutachtungsfähigen Konzepten dienen (Förderphase I − Konzeptionsphase). Die Konzeptentwicklungsphase dient der Vernetzung und Abstimmung und der Erarbeitung einer gemeinsamen wissenschaftlichen Strategie. Im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase werden gemeinsame wissenschaftliche und organisatorische Planungsarbeiten gefördert, welche die Grundlagen zur Realisierung eines neuen Großforschungszentrums darstellen.

Das in der Förderphase I erarbeitete Konzept bildet die Grundlage für den Aufbau des neuen Großforschungszentrums. Gefördert werden können beispielsweise

  • Maßnahmen zur umfassenden strategischen Analyse des Forschungsfeldes, inklusive nationaler wie internationaler Trends und Entwicklungen;
  • Bestandsaufnahmen vorhandener Expertisen, Analyse von Bedarfen;
  • Maßnahmen zum Austausch und zur gemeinsamen Entwicklung und Abstimmung eines detaillierten gemeinsamen Gesamtkonzepts für ein neues Großforschungszentrum;
  • Erstellung einer Wirkungsanalyse/Risikoanalyse und eines Risikomanagements für das Gesamtkonzept;
  • Machbarkeitsstudien.

Das in der Konzeptentwicklungsphase erstellte Gesamtkonzept soll die erforderlichen Forschungs- und Strukturelemente sowie die Prozesse beschreiben, welche die Gründung und den Aufbau des Zentrums möglich machen. Das wissenschaftliche Konzept bildet die Basis für das Forschungsprogramm des zukünftigen Zentrums, das eine angemessene Anzahl an inhaltlichen Forschungsschwerpunkten enthält. Das Gesamtkonzept soll u. a. folgende Aspekte enthalten:

  • Inhaltliche Forschungsschwerpunkte.
  • Notwendige Infrastrukturen für eine erfolgreiche Umsetzung des Forschungsprogramms; wo sinnvoll und möglich soll dabei auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden. Der Mehrwert und die Komplementarität neu aufzubauender Infrastrukturen gegenüber Bestehendem muss beschrieben werden.
  • Ausführliche Darlegungen zur Organisation der Zusammenarbeit mit möglichen Partnern. (Die Governance wird von den Zuwendungsgebern anschließend unter Einbeziehung der Beteiligten und in Abhängigkeit von den weiteren Randbedingungen wie möglicherweise Planungen zur Aufnahme in eine bestehende Forschungsorganisation festgelegt.)
  • Begründeter Finanzierungsplan und eine Meilensteinplanung für den Aufbau des zukünftigen Zentrums.

Eine ausführliche Auflistung zum Umfang und zu den Inhalten des zu erarbeitenden Konzepts ist in Abschnitt 7.3.1 enthalten.

2.2 Ausbau des Großforschungszentrums

In der zweiten Förderphase (Aufbauphase) werden auf Grundlage der beiden ausgewählten Konzepte Forschungsprojekte zum Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Aktivitäten, der notwendige Kompetenzaufbau im administrativen Bereich sowie innovationsunterstützende Aktivitäten in Vorbereitung der Gründung der beiden neuen Forschungseinrichtungen gefördert. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel drei Jahre und kann einmalig um bis zu drei Jahre verlängert werden. In der Förderphase II werden alle Aktivitäten gefördert, die dem Aufbau des neuen Großforschungszentrums dienen. Diese richten sich auch nach dem ausgewählten Konzept. Gefördert werden können beispielsweise

  • Ausbau der im Konzept aufgeführten Forschungsschwerpunkte;
  • Aufbau der Organisationsstruktur (inklusive eines Aufbaus des wissenschaftlichen und administrativen Personals des neuen Forschungszentrums);
  • Ausbau der Infrastruktur;
  • notwendige Unterstützungen durch Experten bei der Erstellung einer Governance;
  • Beratungen und Unterstützungsleistungen bei der Gründung des neuen Zentrums, z. B. durch eine Kanzlei.

Ziel der Förderung ist die Gründung zweier neuer Forschungseinrichtungen als rechtlich selbstständige Einrichtungen in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier. Mit der Gründung wird eine Überführung in die institu­tionelle Förderung angestrebt. Der Zeitpunkt der Gründung hängt von der gewählten Governance sowie den Fortschritten in der Förderphase II ab.

3 Weitere Informationen

Weitere Informationen, insb. zum Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zu Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung, zu sonstigen Zuwendungsbestimmungenund und zum Verfahren finden Sie auf der Seite des BMBF.

Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist

Frau Dr. Friederike Trimborn-Witthaut, Referat 423
Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn

E-Mail: WissenSchafftPerspektiven@bmbf.bund.de

 

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