Erklärung zur Barrierefreiheit

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Querschnittsvorhabens Stadt-Land-Plus, das vom Umweltbundesamt geleitet wird. Wir streben an, diese Website so weit wie möglich für alle zugänglich zu gestalten. Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren Angeboten rund um das Thema „Barrierefreiheit“.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vom Umweltbundesamt betriebene Website des Querschnittsvorhabens Stadt-Land-Plus. Die Erklärung ist auch in Gebärdensprache und in leichter Sprache verfügbar.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 streben wir an, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Selbstbewertung

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12. Dezember 2024 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  1. Prüfschritt 9.1.1.1a. Alternativtexte für Bedienelemente: Bedienelemente in einer interaktiven Kartendarstellung sind nicht mit Alternativtexten hinterlegt, da dies die interaktive Darstellung beeinträchtigt.
  2. Prüfschritt 9.1.3.1d. Inhalte gegliedert: In Einzelfällen kann es durch das kopieren und einfügen von Texten zu Fehlformatierungen kommen. Auf den Hauptseiten sind diese Fehler behoben.
  3. Prüfschritt 9.1.3.3. Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar: Teile der Elemente der Kartendarstellung auf der Website sind nur nutzbar, wenn diese auch über sensorische Merkmale erfasst werden können. Eine Umstellung zöge erhebliche Einbußen der programmierten Funktionen mit sich, sodass wir darauf verzichten.
  4. Prüfschritt 9.1.4.4. Text auf 200% vergrößerbar: Zum Zeitpunkt des Tests waren nicht alle Texte in allen Browsern auf 200% vergrößerbar. Der Fehler wurde bis zum 31.01.2025 behoben.
  5. Prüfschritt 9.2.4.4. Aussagekräftigkeit von Linktexten: Die Aussagekräftigkeit von Links auf der Website ist nicht in allen Fällen vollständig gegeben, da dies Doppelungen oder Sinnänderungen in den alten Texten zur Folge hätte. Von einer umfangreichen Neubearbeitung aller Texte sehen wir ab. In Zukunft wird auf die Aussagekräftigkeit von Linktexten geachtet.
  6. Prüfschritt 9.3.1.2. Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Vereinzelt sind auf der Website englischsprachige Veranstaltungen zu finden, deren Titel in englischer Sprache angegeben sind, sodass Screenreader sie evtl. in falscher Aussprache vorlesen. Diese wenigen Ausnahmen sind aufgrund des sehr hohen technischen Aufwandes nicht markiert.
  7. Prüfschritt 9.3.3.2. Beschriftung von Formularelementen vorhanden: In einem Anmeldeformular waren zum Testzeitpunkt mit Sternchen markierte Pflichtfelder nicht korrekt beschriftet. Da alle Anmeldeformulare ab Januar 2025 auf der Website nicht mehr aktiv sind, ist eine Änderung nicht mehr notwendig. Die Markierung mittels Sternchen war auch uneindeutig bei einer Sicherheitsfrage für die Anmeldung zum Newsletter. Dies wurde bis zum 31.01.2025 behoben.
  8. Zum Download bereitstehende PDF-Dateien und Grafiken sind nur teilweise barrierefrei. Wir sehen von der Nachbearbeitung der vielen älteren Dokumente und Grafiken ab. Außerdem sehen wir davon ab, PDF-Dateien und Grafiken, die durch Partner des UBA oder Stadt-Land-Plus Verbundvorhaben oder andere Urheber erstellt wurden, nachzubearbeiten.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.03.2025 erstellt.

Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über unsere E-Mailadresse kontakt@fona-stadtlandplus.de können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Ihre Nachricht wird von Mitarbeitenden des Querschnittsvorhabens Stadt-Land-Plus bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.

Kontaktangaben der SLP-Website:
Umweltbundesamt
Fachgebiet I 2.5 (Drittmittelprojekt Stadt-Land-Plus)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: kontakt@fona-stadtlandplus.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir unsere Informationsquellen nicht ausreichend zugänglich gemacht oder für Sie nur eingeschränkt barrierefrei kommuniziert haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese ist zuständig, wenn Sie Ihr Recht nach dem BGG durch einen Träger öffentlicher Gewalt verletzt sehen.

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache und Leichter Sprache

Hier finden Sie demnächst ein Video, in dem alle Informationen über die Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache enthalten sind.

Hier finden Sie demnächst die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.