Regionaler Interessenausgleich zwischen Stadt-Umland-Raum Schwerin

Zusammenfassung

Die Gemeinden des Stadt-Umland-Raums Schwerin in der Region Westmecklenburg unterliegen gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot. Dieses gilt insbesondere für die Handlungsfelder Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung sowie Freiraumentwicklung.

Dabei besteht die Herausforderung, die teilräumlichen Interessenunterschiede zwischen der Kernstadt Schwerin und den Umlandgemeinden mit den normativen Ansprüchen der Raumordnung und Landesplanung zusammenzuführen. Insbesondere die Ziel- und Interessenkonflikte in den Abstimmungen zur Siedlungsentwicklung spiegeln die Konkurrenzsituation um Einwohner:innenwachstum und gewerbliche Entwicklungen zwischen der Kernstadt und den Umlandgemeinden wider.

Der im Jahr 2022 interkommunal abgestimmte „Integrierte Rahmenplan 2030“ ist ein wichtiger Meilenstein der zukünftigen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Raum Schwerin. Neben den bereits interkommunal vereinbarten Konzepten zur Wohnbau- und Einzelhandelsentwicklung liegt nun ein strategisches Planungsinstrument zu verschiedenen Kooperationsthemen für die nächsten 10 Jahre vor.

Obwohl das Kooperations- und Abstimmungsgebot für die Gemeinden des Stadt-Umland-Raums Schwerin quasi einer „freiwilligen Verpflichtung“ entspricht, führen die Abstimmungsprozesse bei den Akteuren und Akteurinnen zu einem gesteigerten Bewusstsein für den Gesamtraum, bereiten den Weg für neue Strukturen der Zusammenarbeit und einen regionalen Interessenausgleich.

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